Bei einer ersten Gartenbegehung im Kleingartenverein wurde festgestellt, dass der vorgeschriebene 50-cm-Streifen vor den Gartenzäunen in einigen Parzellen nicht ordnungsgemäß gepflegt wird.
Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass der Weg bzw. Streifen von 50 cm vor dem Zaun freizuhalten und regelmäßig von Unkraut zu befreien ist. Diese Verpflichtung gilt für alle Pächter.
Bei der nächsten Gartenbegehung wird die Einhaltung dieser Vorgabe erneut überprüft. Sollten weiterhin Mängel festgestellt werden, werden die betreffenden Pächter schriftlich per Brief oder E-Mail darüber informiert und zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.
Wir bitten alle Pächter, die erforderlichen Arbeiten zeitnah durchzuführen und bedanken uns für ihre Mitarbeit.
Der Vorstand

